1. Veranstalter
Veranstalter des Empfehlungsprogramms ist:
Florian GadowBinger Straße 12255218 Ingelheim am Rhein
Deutschland
E-Mail: info@floriangadow.de
2. Gegenstand des Empfehlungsprogramms
Über das Empfehlungsprogramm haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, offene Karrierechancen bzw. Tätigkeitsmöglichkeiten weiterzuempfehlen. Für eine prämienberechtigte erfolgreiche Empfehlung zahlt der Veranstalter eine Empfehlungsprämie in Höhe von 100,00 EUR nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren. Der Veranstalter ist berechtigt, Nachweise zur Identität und Volljährigkeit zu verlangen.
4. Art der Empfehlung
Die Weiterempfehlung erfolgt ausschließlich dadurch, dass die empfehlende Person den auf der Website bereitgestellten Link selbst kopiert oder über eigene Anwendungen oder Messenger-Dienste teilt. Der Veranstalter versendet keine Empfehlungsnachrichten an Dritte im Namen der empfehlenden Person.
5. Voraussetzungen einer prämienberechtigten Empfehlung
Eine prämienberechtigte Empfehlung liegt nur vor, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- die empfohlene Person wurde erstmals aufgrund der Empfehlung auf die Karrierechance aufmerksam,
- die Empfehlung kann eindeutig einer empfehlenden Person zugeordnet werden,
- die empfohlene Person war zum Zeitpunkt der Empfehlung dem Veranstalter nicht bereits als Bewerberin, Bewerber, Interessentin, Interessent, Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner bekannt oder zugeordnet,
- die empfohlene Person wird in die Vertriebsorganisation aufgenommen und
- die empfohlene Person erreicht anschließend die erste offizielle Karrierestufe gemäß dem intern geltenden Karriereplan.
Maßgeblich für das Vorliegen einer erfolgreichen Empfehlung ist ausschließlich die interne Feststellung des Veranstalters, dass die vorstehenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
6. Keine Offenlegung interner Karrierekriterien
Die genauen internen Voraussetzungen, Kennzahlen und wirtschaftlichen Kriterien für das Erreichen der ersten offiziellen Karrierestufe werden nicht öffentlich bekannt gegeben. Für die Prämienberechtigung ist allein entscheidend, dass die empfohlene Person diese erste offizielle Karrierestufe nach den intern geltenden Maßstäben tatsächlich erreicht hat.
7. Höhe und Auszahlung der Prämie
Die Empfehlungsprämie beträgt 100,00 EUR je prämienberechtigter erfolgreicher Empfehlung.
Die Auszahlung erfolgt erst, nachdem die empfohlene Person die erste offizielle Karrierestufe gemäß dem intern geltenden Karriereplan erreicht hat und alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen vorliegen.
Die Auszahlung erfolgt an die empfehlende Person auf das von ihr nach Aufforderung mitzuteilende Konto. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder eine andere Form der Auszahlung besteht nicht.
8. Ausschluss von der Prämie
Kein Anspruch auf eine Empfehlungsprämie besteht insbesondere:
- bei Eigenempfehlungen,
- bei bereits bekannten, bereits erfassten oder bereits zugeordneten Personen,
- bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben,
- bei missbräuchlicher Nutzung des Empfehlungsprogramms,
- wenn mehrere Personen dieselbe Person empfehlen; in diesem Fall ist ausschließlich die zuerst eindeutig dokumentierte Empfehlung maßgeblich,
- wenn die empfohlene Person nicht in die Vertriebsorganisation aufgenommen wird,
- wenn die empfohlene Person die erste offizielle Karrierestufe nicht erreicht.
9. Kein Anspruch auf Teilnahme oder Durchführung
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Empfehlungsprogramm oder auf dauerhafte Durchführung des Empfehlungsprogramms. Der Veranstalter ist berechtigt, das Empfehlungsprogramm jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, anzupassen oder einzustellen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und hierdurch keine bereits entstandenen Ansprüche unangemessen beeinträchtigt werden.
10. Pflichten der empfehlenden Person
Die empfehlende Person ist selbst dafür verantwortlich, Empfehlungen rechtmäßig und in eigener Verantwortung weiterzugeben. Der Veranstalter stellt lediglich die Möglichkeit zur Verfügung, einen Link zu kopieren oder über eigene Anwendungen zu teilen.
Die empfehlende Person hat sicherzustellen, dass sie bei einer persönlichen Ansprache oder Kontaktaufnahme gegenüber Dritten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben beachtet. Eine Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an den Veranstalter ist über die Empfehlungsfunktion nicht vorgesehen.
11. Missbrauch und Ausschluss
Bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation, Umgehung der Bedingungen oder sonstige unzulässige Einflussnahme ist der Veranstalter berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen und bereits zurückzuhaltene oder noch nicht ausgezahlte Prämien nicht auszuzahlen.
12. Steuerliche Verantwortung
Etwaige steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit dem Erhalt der Empfehlungsprämie liegen in der Verantwortung der empfehlenden Person.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf dieser Website. Soweit im Rahmen des Empfehlungsprogramms personenbezogene Daten der empfehlenden Person verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Empfehlungsprogramms.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
